Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Achim65
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#31 

Beitrag von Achim65 »

Hallo!
Mal ein paar blöde Fragen.
Ich habe einen 2004er 316 mit Fahrtenschreiber.
Er ist als LKW angemeldet.
Als ich letzten Monat beim Tüv war,sagte er,wenn der Fahrtenschreiber nicht neu geprüft wird,dürfte ich keinen Anhänger ziehen.
Die Plakette habe ich aber trotzdem bekommen.
Muß ich den Fahrtenschreiber eigentlich benutzen?
Ich fahre immer mit eingelegten Blättern wochenlang.
Für Infos wäre ich dankbar.
Gruß Achim
der_dicke_belgier
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#32 

Beitrag von der_dicke_belgier »

Vielleicht hilft dir dass weiter:

http://bundesrecht.juris.de/fpersv/__1.html

http://bundesrecht.juris.de/fpersv/__18.html

Schöne Grüsse,

Der_Dicke_Belgier <------------Ronny
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gochersprinter
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#33 

Beitrag von gochersprinter »

Das mit den Fahrtenschreibern ist so eine Sache ich habe einen auch drin und geprüft und nutze ihn nur wenn ich Anhänger ziehe.
Da gibt es unterschiede wenn der Wagen im Werksverkehr läuft oder als Speditions Fahrzeug.
Bei Werksverkehr brauchst du zb. nur die Karte einlegen wenn du Anhänger ziehst, so mache ich es zumindest.
Hoffe ich war mit meinen Äußerungen richtig.
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#34 

Beitrag von langstreckenkniffel »

wenn ein Schreiber drin ist muss man ihn nutzen, Punkt. Auch wenn man ohne Hänger unterwegs ist !!
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#35 

Beitrag von langstreckenkniffel »

ZGG über 2,8 Tonnen sind Fahrzeiten nachzuweisen. Ist kein Schreiber drin muss dies Handschriftlich passieren. Ist einer drin muss dieser auch benutzt werden wenn man Gewerblich unterwegs ist.
Gewerbliche Fahrten mit Hänger sind ohne Fahrtenschreiber nicht zulässig.
oder anders, mit Hänger ist Fahrtenschreiberpflicht !!
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Kühltaxi
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#36 

Beitrag von Kühltaxi »

 Themenstarter

Achim65 hat geschrieben:Als ich letzten Monat beim Tüv war,sagte er,wenn der Fahrtenschreiber nicht neu geprüft wird,dürfte ich keinen Anhänger ziehen.
Das ist Blödsinn, aber man hört es immer wieder. Gewerblich gilt was die Vorschreiber schrieben (bis auf eine Ausnahme: Werkverkehr ist nicht grundsätzlich befreit, nur wenn er unter die sog. "Handwerkerregelung" fällt), privat darfst du ohne und auch mit einem nicht geeichten Fahrtenschreiber auch mit Hänger fahren.
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#37 

Beitrag von blubbersprudel »

Hi

wollte mich für den qualifizierten Beitrag von "Fachmann" bedanken. Anscheinend ist das wirklich die art, wie man den Fahrtenschreiber am einfachsten ausbaut ... Ausser: das Kombiinstrument ist verriegelt.

War heute beim sehr freundlichen :D und der hat versucht mir den Fahrtenschreiber wegzuconfigurieren. Leider hat der computer gemeldet das Konbiinstrument sei verriegelt, d.h. einstellungen können angezeitg, aber nicht geändert werden, und die einzige Möglichkeit ist ein neues Kombiinstrument.

Also:
Frage 1: gibt es eine Möglichkeit zum entriegeln? Vermutlich nicht.
Frage 2: gibt es villeicht doch den Workaround mit einem Kabel von einem Geber? und selbst wenn man weiss wies Original ohne Fahrtenschreiber angeschlossen wäre, würde die nicht zu löschende Konfiguration "mit Fahrtenschreiber" im Kombiinstrument dieses nicht durcheinanderbringen/stören?

Danke, Andi

P.S. Ich suche verzweifelt nach der Funktion des Schalters an der Mittelkonsole mit dem Stecker S48 oder S4.8 . Der :D hat auch nichts gefunden. Wenn irgendwer mal seine Mittelkonsole abschraubt guckt soch bitte mal ob einer der Schalter/Stecker den passenden Aufkleber hat.
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Fachmann
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#38 

Beitrag von Fachmann »

Habe noch nie gesehen das Parameter "Fahrtenschreiber" verriegelt ist.
blubbersprudel
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#39 

Beitrag von blubbersprudel »

anscheinend ist das ganze kombiinstrument "verriegelt" :evil: :evil:
blubbersprudel
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#40 

Beitrag von blubbersprudel »

der freundliche hats mir auf dem computer gezeigt. er hatte wirklich nicht die möglichkeit was zu äqndern.
Im übrigen scheint das thema für viele wichtig zu sein. wäre villeicht gut mal eine zusammenfassung zu schreiben und dauerhaft einzustellen oder?
Opa_R
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#41 

Beitrag von Opa_R »

Hy :wink:
Klar ist das KI verriegelt , man muß nur den Parameter Fahrtenschreiber ja / nein auf nein setzen.Dann löscht das Ki zwar den KM Stand , funktioniert aber 1a weiter,bei 000000,0 Km :wink:Durch die Verriegelung kann man den km Stand nicht erneut einbegen! Hab´s selber schon so gemacht !
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
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blubbersprudel
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#42 

Beitrag von blubbersprudel »

Das Klingt toll, aber der Mech hat vor meinen Augen versucht die Option Fahrtenschreiber auf nein zu setzen, und das hat der Computer leider nicht zugelassen. :x D.h. ich sitze in der .... Tinte :D , es sei den es kibt ein workaround mit Kabel, was ich bezweifle.
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mr_proper
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#43 

Beitrag von mr_proper »

Vielen Dank für die Tipps hier.
Diese konnte ich meinem MB-Händler geben und habe so seit Freitag keinen Fahrtenschreiber mehr :D
bluebird
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#44 

Beitrag von bluebird »

Hallo zusammen!

Ich wollte auch mal eine Rückmeldung geben. Bin hier neu und habe einen Sprinter Bj. 2004 erworben, es soll irgendwann mal :mrgreen: ein Wohnmobil werden. Aber als aller erstes musste der verbaute Fahrtenschreiber raus....

DANK EURER TIPPS ! wusste ich ws zu tun ist. Nichts desto trotz hat es im Jahr 2017 weitere 2 Monate gedauert, bis ich jemanden gefunden hatte, der es umsetzen konnte....und dies zu einem passablen Preis. Die Preise gehen mittlerweile von 150-500 € für den Ausbau, Erfahrung darin scheint so gut wie niemand zu haben und die meisten fürchten sich ganz arg vor Illegalität. Dass Mercedes den Ausbau für einen moderaten Preis erledigt spielt bei den Gedankengängen keine Rolle. Nun ist er draußen - endlich! Der Ausbau hat 5 Minuten gedauert. Die Abmeldung 1 Minute und das Ding aus der Luke zu bekommen 4 Minuten. Letzteres war also weit schwieriger und hat ein paar häßliche Schürfwunden hinterlassen. Aber was solls?! Hauptsache das Teil ist endlich weg!! :D Und naja, die 50.- + MwSt. kann ich verwinden.

Danke euch!

Gruß
bluebird
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Re: Was muß beim Fahrtenschreiberausbau noch gemacht werden?

#45 

Beitrag von Diesel smoke »

Hallo Bluebird,

In welcher Werkstatt hast du das erledigen lassen? Ich will den Fahrtenschreiber auch los werden...

Da mein 216er gerade genau 200TKM runter hat, kann ich mit einer Null im Kombiinstrument leben.
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