liebe sprinter1- und LT2-fahrer,
das neue gesetz für die kfz-steuer für wohnmobile und die fahrverbote für dieselfahrzeuge in umweltzonen bereiten langsam die ersten probleme. denn nagelneue fahrzeuge stellen sich plötzlich als dieselstinker heraus oder man stellt fest, dass man plötzlich mit seinem womo nicht mehr nach hause fahren darf, da ein aufbauhersteller keine schadstoffeinstufung in die papiere übernommen hat.
betroffen sind davon besonders womo-besitzer, die sogenannte zweistufige wohnmobilausbauten haben. also der fahrgesteller liefert einen triebkopf oder ein nacktes fahrgestell und der womo-hersteller setzt dort sein schneckenhaus drauf. bei kastenwagenausbauten ist das alles viel leichter.
um einen überblick über die probleme zu erhalten, gibt es bei camperline.de einen thread probleme mit der schadstoffeinstufung, in dem die eigenen erfahrungen mit händlern und herstellern bezüglich der schadstoffeinstufung gepostet werden können. besonders interessant sind natürlich falschaussagen oder in die irreleitendes von händlern oder in werbeprospekten der hersteller. übrigens: zum beispiel vw soll sich wesentlich weniger kundenorientiert verhalten als fiat!
also: bitte tragt euch ein.
http://forum.camperline.de/viewtopic.php?t=1261
Probleme bei Schadstoffeinstufung von Sprinter/LT2
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jens_voshage
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jens_voshage
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fire schrieb in einem anderen thread:
wenn du mehr darüber wissen möchtest: schau mal ruhig bei camperline ins forum. da ist das thema bis zur unendlichkeit durchgekaut. übrigens findest du dort auch die hinweise, in welchen unterlagen du die schlüsselnummer für dein fahrzeug als lkw suchen kannst.
und vielleicht magst du deinen fall dann auch gleich im entsprechenden thread eintragen. danke
jens
hallo fire, da machst du den kardinalfehler, den vor dir schon viele machten. aber pkw-schlüsselnummern (wie die 1605) sind nicht direkt in lkw-schlüsselnummern (wie die 2105) überführbar. aus der pkw 53 wird keine lkw 53. dein ansinnen ist daher von vorne herein zum scheitern verurteilt.ich hoffe das mit dem titel schadstoffklasse auch viele mit lkw zulassung hier reinschauen.
es geht mal wieder um das leidige thema womosteuer.
in erster linie interessiert mich ob jemand von euch einen 210d als lkw hat ca bj. 98 also das alte modell, mit einem gesamtgewicht von 2800kg.
dies entspricht meinem fahrzeug vor ummeldung zum womo.
wie ist bei solch einem fahrzeug die schlüssel# zu1 bzw. in welcher schadstoffklasse ist es.
meine jetzige schlüssel# zu1 : 210553 wobei 2105 für über 2,8t steht
die 53 bedeutet schadstoffklasse s1
bei womo´s bis 2,8t müsste vorne 1605 stehen,
wenn dann unverändert die 53 für die schadstoffklasse steht würde das bei gleichem motor eine wesentlich bessere einstufung bedeuten, nämlich s4.
wenn du mehr darüber wissen möchtest: schau mal ruhig bei camperline ins forum. da ist das thema bis zur unendlichkeit durchgekaut. übrigens findest du dort auch die hinweise, in welchen unterlagen du die schlüsselnummer für dein fahrzeug als lkw suchen kannst.
und vielleicht magst du deinen fall dann auch gleich im entsprechenden thread eintragen. danke
jens
Mir ist heute die März Ausgabe der Promobil in die Hände gefallen. In dieser ist Schlüsselnummer 71 2 mal vertreten, einmal bei M1 einmal bei M2.
Und in einem Sternchenvermerk wird erläutert: M1 .... (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Seh ich das richtig: Das ist umgangssprachlich a) Schei... und b) falsch
dm
Ich glaub,ich bau mein Womo zum Krankenwagen um. Weiß einer wo ich günstig roten Lack herkriege?
Und in einem Sternchenvermerk wird erläutert: M1 .... (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Seh ich das richtig: Das ist umgangssprachlich a) Schei... und b) falsch
dm
Ich glaub,ich bau mein Womo zum Krankenwagen um. Weiß einer wo ich günstig roten Lack herkriege?
Seit 2025 mit Frankia Neo BD (910er Triebkopf, ALKO-Chassis, Frankia Aufbau)
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jens_voshage
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hi dieter,
ja, das siehst du richtig.
auch wenn es noch nicht stimmt, als anhaltswert könnte man sagen, dass die M1-angabe für womo mit zulässiger gesamtmasse bis 2,8 t und die M2-angabe für womo mit zulässiger gesamtmasse über 2,8 t - ebenso wie die N1-angaben) gelten.
aber wie gesagt: da werden unsinnige beziehungen aufgestellt. N1, M2 und M-SA (>2,8 t/>3,5 t) waren eben in der gleichen steuersystematik zusammengefasst.
jens
ja, das siehst du richtig.
auch wenn es noch nicht stimmt, als anhaltswert könnte man sagen, dass die M1-angabe für womo mit zulässiger gesamtmasse bis 2,8 t und die M2-angabe für womo mit zulässiger gesamtmasse über 2,8 t - ebenso wie die N1-angaben) gelten.
aber wie gesagt: da werden unsinnige beziehungen aufgestellt. N1, M2 und M-SA (>2,8 t/>3,5 t) waren eben in der gleichen steuersystematik zusammengefasst.
jens







