Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
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Tom Klädtke
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Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Hallo Leute,
Ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe mir einen Crafter zugelegt. Zul. Ges.Gew. 3,5 Tonnen. Jetzt hab ich eine Hängerkupplung rangebaut. Der Wagen hat schon von Werk aus einen Fahrtenschreiber verbaut. Nun die Frage:
Ich nutze den Wagen nur privat. Er ist auch privat zugelassen. Wenn ich da nun einen Wohnwagen ranhänge, der 1,4 Tonnen wiegt, muss ich dann mit dem Schreiber fahren? Oder bau ich das Teil lieber raus!??
Danke schonmal für eure Antworten
MfG
Tom Klädtke
Ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe mir einen Crafter zugelegt. Zul. Ges.Gew. 3,5 Tonnen. Jetzt hab ich eine Hängerkupplung rangebaut. Der Wagen hat schon von Werk aus einen Fahrtenschreiber verbaut. Nun die Frage:
Ich nutze den Wagen nur privat. Er ist auch privat zugelassen. Wenn ich da nun einen Wohnwagen ranhänge, der 1,4 Tonnen wiegt, muss ich dann mit dem Schreiber fahren? Oder bau ich das Teil lieber raus!??
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Tom Klädtke
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Nein! Privatfahrten sind ausdrücklich ausgenommen.
Einfach mal nach "Fahrtenschreiber" suchen, dann bekommst du viele Ergebnisse, Antworten und themenbezogene Links!
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Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Rudolf
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Durch den Umstand, dass das Fz weder auf ein Geschäft zugelassen noch in irgendeiner Form gewerblich genutzt wird, wird es keinerlei Probleme mit dem Fahrtenschreiber geben und Du kannst ihn ignorieren !
Gilt für Wohnwagen aber nicht grundsätzlich, wenn ein Fz nur oder auch gewerblich genutzt wird, muß im Einzelfall nachgewiesen werden, dass bei der Kontrolle eine Privatfahrt - z.B. Urlaubsfahrt - vorliegt ! Hatte im Bekanntenkreis den Fall, da wurde der Wohnwagen vom Sprinter gezogen und auf einer Montagebaustelle als Unterkunft genutzt, hier kommt der Fahrtenschreiber zum Tragen und ist Pflicht !
P.S Knollo hier im Forum nutzt den Wohnwagen glaube ich auch für solche Zwecke, also Fahrt zum Sprintertreffen = Privatfahrt, Fahrt zur Baustelle = gewerblich !
Es gibt unabhängig davon noch "tausend" Sonderregelungen, Handwerker ... , 50 km Umkreis ... , Schausteller ... !
Gilt für Wohnwagen aber nicht grundsätzlich, wenn ein Fz nur oder auch gewerblich genutzt wird, muß im Einzelfall nachgewiesen werden, dass bei der Kontrolle eine Privatfahrt - z.B. Urlaubsfahrt - vorliegt ! Hatte im Bekanntenkreis den Fall, da wurde der Wohnwagen vom Sprinter gezogen und auf einer Montagebaustelle als Unterkunft genutzt, hier kommt der Fahrtenschreiber zum Tragen und ist Pflicht !
P.S Knollo hier im Forum nutzt den Wohnwagen glaube ich auch für solche Zwecke, also Fahrt zum Sprintertreffen = Privatfahrt, Fahrt zur Baustelle = gewerblich !
Es gibt unabhängig davon noch "tausend" Sonderregelungen, Handwerker ... , 50 km Umkreis ... , Schausteller ... !
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schenze
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Hallo Tom,
da du ja nen Crafter hast, ist bestimmt ein digitaler Tachograf drin ?
Was anderes kann es genehmigungstechnisch nicht sein !
Also um den Tachografen zu nutzen, brauchst du zur Anmeldung eine Unternehmerkarte und dann zum Führen des Fahrzeugs eine Fahrerkarte.
Da du Privatmann bist, fällt das wohl ja komplett flach.
Einziger Pferdefuß ist das Sonntagsfahrverbot mit Hänger hinter LKW, da musst halt dann mit den Sheriffs verhandeln und dich rausreden, oder erst ab 22:00 Uhr losfahren
Fazit: Bei Gewerbe Pflicht, bei privat funktioniert ja der Tachograf gar nicht !!!

da du ja nen Crafter hast, ist bestimmt ein digitaler Tachograf drin ?
Was anderes kann es genehmigungstechnisch nicht sein !
Also um den Tachografen zu nutzen, brauchst du zur Anmeldung eine Unternehmerkarte und dann zum Führen des Fahrzeugs eine Fahrerkarte.
Da du Privatmann bist, fällt das wohl ja komplett flach.
Einziger Pferdefuß ist das Sonntagsfahrverbot mit Hänger hinter LKW, da musst halt dann mit den Sheriffs verhandeln und dich rausreden, oder erst ab 22:00 Uhr losfahren
Fazit: Bei Gewerbe Pflicht, bei privat funktioniert ja der Tachograf gar nicht !!!
Ex-216CDI + 318CDI Sprinter-Fahrer und immer noch glücklicher Vito-Fahrer.
Nein, ich will nicht ins V-Forum, will hier bleiben !!!
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Tom Klädtke
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Guten morgen und danke für die schnellen Antworten. Also werde ich das Teil raus schrauben und fertig ist.
Richtig, das ist ein digitaler Tachograf. Muss ich den im KI abmelden, wenn ich ihn draußen habe?
Wegen dem Sonntagsfahrverbot:
Ein Bekannter von mir hat ein Schreiben mit ganz vielen wichtigen Paragraphen, welches aussagt, dass man einen LKW + Anhänger bei privater Nutzung auch sonntags fahren darf. Das wäre in meinem Fall wahrscheinlich einfach nachzuweisen. Motorrad hinten drinne und Frau auf dem Beifahrersitz. Müsste doch eigentlich jeder Cop als privat ansehen, oder?
Richtig, das ist ein digitaler Tachograf. Muss ich den im KI abmelden, wenn ich ihn draußen habe?
Wegen dem Sonntagsfahrverbot:
Ein Bekannter von mir hat ein Schreiben mit ganz vielen wichtigen Paragraphen, welches aussagt, dass man einen LKW + Anhänger bei privater Nutzung auch sonntags fahren darf. Das wäre in meinem Fall wahrscheinlich einfach nachzuweisen. Motorrad hinten drinne und Frau auf dem Beifahrersitz. Müsste doch eigentlich jeder Cop als privat ansehen, oder?
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Max
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
- traue keinen " Grünen "
auch wenn Du im Recht bist,diese Strolche haben ihre eigenen Gesetze...

Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Moin ,Tom Klädtke hat geschrieben:Guten morgen und danke für die schnellen Antworten. Also werde ich das Teil raus schrauben und fertig ist.
Richtig, das ist ein digitaler Tachograf. Muss ich den im KI abmelden, wenn ich ihn draußen habe?
Wegen dem Sonntagsfahrverbot:
Ein Bekannter von mir hat ein Schreiben mit ganz vielen wichtigen Paragraphen, welches aussagt, dass man einen LKW + Anhänger bei privater Nutzung auch sonntags fahren darf. Das wäre in meinem Fall wahrscheinlich einfach nachzuweisen. Motorrad hinten drinne und Frau auf dem Beifahrersitz. Müsste doch eigentlich jeder Cop als privat ansehen, oder?
ob du den Tachograf drin hast oder nicht ist egal. Wichtig ist die Zulassung Privat oder Firma.
Da das Auto Privat zugelassen ist brauchst du keine Fahrerkarte.
Egal ist auch ob du Privat Sonntags unterwegs bist, mit LKW Zulassung ist das fahren MIT Anhänger bis 22.00 verboten.
Das gilt auch bei PKW die zusammen mit Anhänger über 3,5 Tonnen haben. Dann aber sind Wohnwagen ausgenommen.
Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
319 CDI Edition20 Bj.10/2015 Mitlhoda .
Sprintertreffen 2010-11-12-13-15-16-17-18-19
Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
SO ist das Sonntagsfahrverbot geregelt. Es bezieht sich nur auf LKW über 7,5 to und Anhänger hinter LKW.Fluse hat geschrieben: Egal ist auch ob du Privat Sonntags unterwegs bist, mit LKW Zulassung ist das fahren MIT Anhänger bis 22.00 verboten.
Das gilt auch bei PKW die zusammen mit Anhänger über 3,5 Tonnen haben. Dann aber sind Wohnwagen ausgenommen.
Ein PKW (auch Sprinter mit über 3,5 to Zuggewicht) darf sonntags fahren! Ich wurde mal vor ca. 6 Jahren mit meinem alten als PKW zugelassenen 312 D von der Rennleitung sonntags herausgeholt. Nach der Kontrolle, baten mich die Beamten um Nachsicht, dass meinem Kastenwagen die PKW-Zulassung nicht anzusehen sei und wünschten mir weiterhin "Gute Fahrt"
Bei Wikipedia ist die Ausnahme für Wohwagen beschrieben!
NRW hat eine Ausnahmegenehmigung im www veröffentlicht.
@ Tom Klädtke
Ich würde mir nicht die Arbeit machen und einen eingebauten Digi-Tachografen ausbauen. Lediglich unter "Eingabe Fahrzeug" das Ding auf "OUT" (=Out of Scope d.h. in deutsch: außerhalb des Anwendungsbereiches) stellen und gut ist. So etwas wieder einzubauen und neu verplomben zu lassen kostet Geld.
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Rudolf
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Hallo Rudolf,
ja das Thema lässt viel Platz zu Interpretationen.
Siehe diesen Punkt. (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. .
ja das Thema lässt viel Platz zu Interpretationen.
Siehe diesen Punkt. (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. .
Gruß Frank
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
PS.
Bei Wikipedia steht es auch im ersten Satz beschrieben:
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle Lkw ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen.
Bei Wikipedia steht es auch im ersten Satz beschrieben:
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle Lkw ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen.
Gruß Frank
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Genau so ist es!
Kleine LKW, wie z.B Caddy, Combo dgl. mit einem 400 kg Hänger dürfen sonntags seit 1.5.1956 nicht fahren!
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Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Ihr spinnt doch, das kann doch nie sein
Dann dürften die Bergrallyeteams sonntags nie nach Hause fahren (Sprinter plus Rennfahrzeug auf dem Hänger)

Dann dürften die Bergrallyeteams sonntags nie nach Hause fahren (Sprinter plus Rennfahrzeug auf dem Hänger)
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Entfall: "Rost an Karosserie" -2000€
Entfall: "Motorschaden mit Option inkl. Getriebe" -3000€
Entfall: "Superkomfortkabine" -2000€
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Nee wir spinnen noch nicht!!!!!!!!!
Wahre Spinner haben zu deiner Verdrossenheit ihre Ausnahmen im § 46 StVO Pkt. (7) geregelt.

Deine Jungs vom Bergrallyteam bekommen sicherlich hier gegen eine entsprechende Gebühr eine Ausnahmegenehmigung!
PS.: Meine hat mich weit über 100 Euro gekostet

Wahre Spinner haben zu deiner Verdrossenheit ihre Ausnahmen im § 46 StVO Pkt. (7) geregelt.
Deine Jungs vom Bergrallyteam bekommen sicherlich hier gegen eine entsprechende Gebühr eine Ausnahmegenehmigung!
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Re: Fahrtenschreiber bei Privatfahrten???
Unabhängig der tausend Ausnahmeregelungen mußt Du zudem die einzelnen Beiträge auch genau lesen bevor Du beurteilst,Twisty hat geschrieben:Ihr spinnt doch, das kann doch nie sein![]()
Dann dürften die Bergrallyeteams sonntags nie nach Hause fahren (Sprinter plus Rennfahrzeug auf dem Hänger)![]()
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